Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen der Annika Piorreck und dem Reitschüler – im Falle dessen Minderjährigkeit mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen und Reitunterricht gemäß unserem Leistungsangebot sowie mit dem Betreten unserer Betriebsstätte.
Unter Reitschüler verstehen wir diejenige Person, welche das gebuchte Leistungsangebot unmittelbar selbst wahrnimmt. Für den Fall, dass die Person das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, umfasst die Begrifflichkeit Reitschüler zugleich auch eine Begleitperson.
BEACHTE:
Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Ablaufes des Reitunterrichts und insbesondere auch zum Wohle der Tiere ist es zwingend erforderlich, dass diesen AGB und unserer Hausordnung Folge geleistet wird.
In unseren AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.
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§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung
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Annika Piorreck hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen ab einem Alter von 3 Jahren das Reithobby näherzubringen. Hierbei kann der Reitschüler zwischen folgenden Dienstleistungen wählen:
a) Einzelunterricht über Onlinebuchung mit Schulpferd
Den Konzentrationsfähigkeiten und körperlichen Möglichkeiten des Reitschülers angepasst, findet diese Reitstunde für die Dauer von 45min statt, wobei
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für Anfänger, die Ausbildungszeit in 30 Minuten “das Reiten” erlernen und für 15 Minuten “die Pflege und die Vorbereitung/Nachbereitung eines Pferdes erlernen” aufgeteilt wird
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für Fortgeschrittene 45 Minuten Reitzeit zur Verfügung stehen, wobei eine Vorbereitungszeit von 45 Minuten davor ohne die Anwesenheit des Reitlehrers einzukalkulieren ist, und der Reitschüler zur gebuchten Zeit mit dem allein vorbereiteten Pferd an der Reitbahn steht (Hierbei gilt es zu beachten, dass Kinder unter 14 Jahren von ihren Eltern zu beaufsichtigen und zu unterstützen sind. Die Koppeln sind nur unter deren Begleitung zu betreten)
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b) Einzelunterricht über Onlinebuchung mit eigenem Pferd
Den Konzentrationsfähigkeiten und körperlichen Möglichkeiten des Reitschülers angepasst, findet die Reitstunde ab 30min. statt. Das eigene Pferd kann vorab auf der Anlage des Zuchtstall Eierding eigenständig aufgewärmt werden.
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c) Ponykurse über eine Monatskarte
Zum Festpreis biete ich einen wöchentlich festen Termin im Ponyunterricht an.
Art und Umfang
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Ponyzeit, 60min. inkl. Reiten, Theorie und Bodenarbeit
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Ponyakademie, 60min. inkl. Reiten, Theorie, Bewegungstraining und Ponybuch
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Pomyprofis 120min. inkl. Vor- + Nachbereitung, Pferdeversorgung, theorie, Reiten, Bodenarbeit
Der Termin muss monatlich 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, damit sich der Vertrag nicht verlängert. Die Zahlung erfolgt über einen vom Kunden erstellten Dauerauftrag.
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d) Pflegebeteiligung
Die Vergabe von Reitbeteiligung erfolgt durch Qualifikation in individueller Absprache und per Vertrag. Für Pflegebeteiligungen ist die Teilnahme an Bodenarbeitskursen kostenlos. Ein Anspruch auf einen Platz in den Kursen besteht jedoch nicht.
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e) Reitbeteiligungen
Die Vergabe von Reitbeteiligung erfolgt durch Qualifikation in individueller Absprache und per Vertrag.
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f) Zusatzangebote (saisonbezogen)
Im Rahmen meiner Möglichkeiten biete ich saisonal weitere Dienstleistungen an, welche separat über die Webseite oder App beschrieben und beworben werden. Zusätzlich sind die Zusatzangebote üblicherweise über meine Social-Media-Kanäle einsehbar. Die Dienstleistungskonditionen werden ebenfalls über die oben genannten Wege veröffentlicht. Die Leistungsbeschreibung, welche Bestandteil dieser AGB und damit bindend ist, entnehmen Sie bitte dem Buchungstool und der Webseite. Mit der Buchung der jeweiligen Leistung bestätigen Sie auch die saisonalen Rahmenbedingungen. Zu den Zusatzangeboten gehören:
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Bodenarbeitskurse
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Reiterferien
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Turnierteilnahmen
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Lehrgänge jeder Art
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Ausrichtung von privaten und öffentlichen Veranstaltungen
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(2) Die Reitstunden finden ausschließlich und bei jedem Wetter statt. Annika Piorreck arbeitet im Vorzug unter freiem Himmel.
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(3) Ich verpflichte michgegenüber dem Reitschüler, ihm für die Dauer des durch ihn gebuchten Leistungsangebotes, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung gemäß §2 a) bis e) dieser AGB, ein geeignetes Pferd sowie einen Reitlehrer bereitzustellen.
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(4) Das Zuteilen der Pferde erfolgt nach freiem und pflichtgemäßem Ermessen des für den Reitunterricht zuständigen Reitlehrers. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht. Reitlehrer wird nach Dienstplan eingesetzt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reitlehrer besteht somit ebenfalls nicht.
§ 3 Preise für die Leistungsangebote/Gebührenübersicht
Rabattierungen
Meine Preise sind der saisonal angepassten und online zur Verfügung gestellten Preisliste zu entnehmen. Hier sind auch die möglichen Rabattierungen aufgeführt.
§ 4 Online-Vertragsschluss/Widerruf
Annika Piorreck vergibt Reitstunden und Veranstaltungsplätze nach Termin. Die Buchung der Termine ist verbindlich und erfolgt online über den auf unserer Homepage befindlichen Buchungsdienst. Die Buchung ist verbindlich, insofern wir zu den angegebene Verfügbarkeiten einen Termin anbieten können.
Der Widerruf ist ausgeschlossen.
§ 6 Verhinderung der Durchführung des Unterrichts
(1) Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (bspw. wegen Hitze, Sturm, Regen, Schneefall, etc.) werden die Reitstunden bei gleichbleibendem zeitlichem Umfang mit Theorieunterricht ausgeglichen.
(2) Eine Verhinderung durch Wegfallen des Reitlehrers (z.Bsp. wegen Krankheit) wird von meiner Seite so schnell wie möglich angezeigt und eine Terminverlegung nach meinem Ermessen vorgenommen. Eine Erstattung erfolgt nicht.
(3) Eine Verhinderung seitens des Schülers ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
(4) Bei Verhinderungen des Schülers erfolgt keine Erstattung.
(5) Bei den Ponystunden behalte mir vor 6 Wochen im Jahr betriebsbedingt zu schließen, über diese Schließungszeiten wird gesondert informiert.
(6) In den NRW Ferien finden die Ponystunden nur statt, wenn mindestens 50% der Schüler anwesend sind.
§ 7 Auskunftspflicht des Schülers
(1) Der Schüler ist mir gegenüber verpflichtet, mich vor der Durchführung des Unterrichts seinerseits bestehende Krankheiten, Allergien sowie körperliche und/oder geistige Behinderungen mitzuteilen, welche die Durchführung des Unterrichts beeinträchtigen und/oder ausschließen. Hierzu zählen bspw. Heuschnupfen, Tierhaarallergie, Diabetes, Asthma, etc.
(2) Sollten sich die für Vertragsdurchführung erforderlichen, personenbezogene Daten des Schülers ändern (bspw. Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist uns die Änderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Ich sichere einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den mir durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu.
§ 8 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung
(1) Das Betreten sowie der sich anschließende Aufenthalt auf dem Betriebsgelände des Zuchtstall Eierdings und die Inanspruchnahme der Leistungsangebote, insbesondere die Teilnahme am Reitunterricht und bei Veranstaltungen, erfolgen durch den Schüler auf eigene Gefahr. Das Vorhalten einer Unfall- und Haftpflichtversicherung durch den Schüler ist für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme unserer Leistungen zwingend erforderlich. Der Nachweis hierüber ist mir, auf Aufforderung hin, umgehend zu erbringen.
(2) Der Schüler ist verpflichtet, die für die Durchführung des Leistungsangebots angemessene und ordnungsgemäße Bekleidung zu tragen, welche eng am Körper anliegt. Das Tragen von Röcken und Kleidern ist untersagt.
(3) Das Tragen folgender Kleidungsstücke während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung ist durch den Reitschüler zwingend erforderlich:
a) (Reit)helm:
Das Tragen eines für den Schüler geeigneten (Reit)helmes ist beim Reiten verpflichtend. Erfüllt der (Reit)helm nicht oder nicht mehr die sicherheitsrelevanten Vorgaben (bspw. unsicherer Halt, Beschädigung nach einem Sturz), so ist er umgehend durch einen geeigneten (Reit)helm auszutauschen.
b) Schuhwerk:
Das Tragen eines für den Schüler geeigneten Schuhwerks ist ebenfalls verpflichtend. Schuhwerk sollte ausdrücklich über die Knöchel des Reitschülers verlaufen und mit rutschfesten, jedoch nicht mit grobem Profil ausgestattet sein (Gefahr des Steckenbleibens im Steigbügel). Das Tragen von Ballerinas, Sandalen, Badelatschen oder ähnlichem losen Schuhwerk ist untersagt.
c) Handschuhe:
Das Tragen von für den Schüler geeigneten Reithandschuhen ist ebenfalls verpflichtend.
(4) Erscheint der Schüler ohne die in § 8 (2) aufgeführten Kleidungsstücke und/oder weisen diese Kleidungsstücke des Reitschülers einen für die Durchführung der Leistung ungeeigneten Zustand auf, so dürfen wir, wenn in angemessener Zeit durch den Schüler kein geeigneter Ersatz beschafft werden kann, den Schüler von der Durchführung der Leistung ausschließen. Die für die gebuchte Leistung angefallenen Kosten werden auch in diesem Fall fällig und sind durch den Reitschüler an uns zu leisten. Eine Erstattung erfolgt nicht.
(5) Das Tragen von Schmuck (bspw. Ringe, Armbänder/-reife, Hals-, Fuß- und Armketten, Ohrringe, etc.) ist dem Schüler während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung untersagt.
(6) Der Schüler ist aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenverhütung verpflichtet, während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung lange Haare zu einem Zopf zusammenzubinden.
(7) Das anwesende Personal und insbesondere der Reitlehrer sind dazu berechtigt, zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs der Betriebsstätte, der Sicherheit und Ordnung sowie der Einhaltung der Hausordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist stets zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen führt dies zum Abbruch des Unterrichts sowie zum Verweis von unserem Betriebsgelände.
(8) Der Schüler steht während der Durchführung seines gebuchten Unterrichts, entsprechend der unter § 2 dieser AGB jeweils aufgeführten Leistungsbeschreibung, unter Beaufsichtigung des zuständigen Reitlehrers. Hiervon nicht umfasst ist die Zeit unmittelbar vor und nach dem Unterricht, die Wege zu und von unserer Reitschule sowie längere Aufenthalte auf unserem Betriebsgelände.
(9) Schüler, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befinden sich nur während der vertraglich festgelegten oder online gebuchten Schulungszeit in Obhut des Reitlehrers und müssen sich aus diesem Grund darüber hinaus gehend, in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden. Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist es unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet, während der Öffnungszeiten auf dem Geländer zu bleiben. Hierfür wird von unserer Seite keine Haftung übernommen. Aufsichtspersonen sind dazu verpflichtet sich so zu verhalten, dass der Unterricht nicht gestört wird. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, sich ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zuschauerbereichen aufzuhalten, zum Unterricht mitgebrachte Utensilien (bspw. Kinderwägen) nicht unbeaufsichtigt und gefahrenträchtig abzustellen und Kinder sowie andere Schutzbefohlene zu beaufsichtigen.
(10) Das Betreten der Stallungen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon ist das Betreten in Begleitung von Reitlehrern und den Vorbereitungsarbeitenden, welche im Zusammenhang mit der Durchführung des durch den Schüler gebuchten Leistungsangebots stehen. Kinder unter 14 Jahren sind bei Einzelreitstunden für Fortgeschrittene dabei von einer erziehungsberechtigten Person zu begleiten. Begleitet eine Person 2 Schüler, trägt sie gegenüber Annika Piorreck die Verantwortung für beide Kinder.
(11) Das Füttern sämtlicher Tiere auf dem Betriebsgelände, speziell der Pferde,ist grundsätzlich untersagt und findet im Einzelfall nur in Absprache und mit Erlaubnis des Reitlehrers statt. Zudem sind die diesbezüglich auf dem Betriebsgelände angebrachten Hinweisschilder zwingend zu beachten.
(12) Das Mitbringen eigener Hunde ist aufgrund der betriebseigenen Hunde untersagt.
(13) Der Zuchtstall Eierding besitzt, unabhängig von den oben genannten Regelungen, eine eigene Hausordnung, die öffentlich an der Stalltür zur Info aushängt. Den Anweisungen in dieser Hausordnung, mit speziellen Regelungen für ein ordnungsgemäßes Verhalten auf dem Betriebsgelände sowie dem Umgang mit Pferden und der Wahrung Rechte Dritter, ist in jedem Falle Folge zu leisten.